Ist bei einer Fassadensanierung mit Klinkerriemchen eine Baugenehmigung nötig?

Grundsätzlich können Fassadenverkleidungen mit Klinkerriemchen als verkleidende Maßnahme genehmigungsfrei sein, sofern sie nicht das Erscheinungsbild des Gebäudes wesentlich verändern (z.B. bei Denkmalschutz). Allerdings kann die damit oft verbundene Aufdoppelung der Dämmung die Gebäudeabmessungen verändern, was einer Genehmigung bedarf. Wir klären diese wichtige Frage für Sie im Vorfeld mit der zuständigen Baubehörde.